Schulelternbeirat

Laut Schulgesetz soll der Schulelternbeirat (SEB) die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten. Außerdem kann er die Schule beraten, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Sas heißt, dass einige schulische Entscheidungen (beispielsweise die Einführung eines neuen Schulbuches) nur mit Zustimmung des SEB getroffen werden können.

Dabei werden drei Formen der Mitbestimmung unterschieden:

  1. Anhören
    Der Schulleiter informiert den SEB zu bestimmten Themen, der sich dazu äußern kann, eine eventuelle Ablehnung jedoch hat keine Auswirkung.
  2. Benehmen
    Es handelt sich hierbei um eine „qualifizierte Diskussion„, wobei einige Punkte nicht gegen das Votum des SEB umgesetzt werden können.
  3. Einvernehmen
    Eine Reihe von Entscheidungen können nur in beiderseitigem Einvernehmen getroffen werden

Genauere Angaben stehen im Schulgesetz unter § 35.

Schulelternsprecher:

  • Timo Lehmann (Weselberg)

Stellvertreter:

  • Yvonne Rubel (Linden)

Schulelternbeirat:

  • Timo Lehmann (Weselberg)
  • Yvonne Rubel (Linden)
  • Michaela Frank (Queidersbach)
  • Bianca Haselberger-Loctor (Hettenhausen)